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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
IFDD – Institut für Demoskopie und Datenanalyse GmbH

  1. Geltungsbereich und Vertragsabschlus
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zur Meinungs-, Markt- und Sozialforschung sowie deren Durchführung, die dem Institut erteilt werden. Sie umfassen auch zukünftige Aufträge, sind jedoch nicht auf die Zusammenarbeit zwischen privatrechtlichen Forschungsinstituten anwendbar. Maßgebend ist die zum Vertragsschluss gültige AGB-Version. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    • Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ein gesonderter Widerspruch des Instituts ist nicht erforderlich.
    • Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen und darauf basierender Verträge. Unwirksame Bestimmungen sind durch sinngemäß ähnliche, wirksame zu ersetzen.
    • Angebote des Instituts sind bis zur endgültigen schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden unverbindlich und können bei Bedarf angepasst werden.
    • Das Institut führt Aufträge als beratende Dienstleistung gemäß den Berufsgrundsätzen der Branche aus. Es unterstützt Entscheidungen des Auftraggebers, trifft diese jedoch nicht selbst. Leistungsumfang und -Inhalt richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag, ergänzt durch diese AGB.
  1. Auftragsdurchführung
    • Die Auftragsausführung erfolgt nach wissenschaftlichen Methoden der Meinungs-, Markt- und Sozialforschung.
    • Das Institut kann nach eigenem Ermessen die Leistung selbst erbringen, sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen oder Leistungen substituieren („Fremdleistung“).
    • Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass die Untersuchung aus unvorhersehbaren methodischen Gründen nicht durchführbar ist, informiert das Institut umgehend den Auftraggeber. Finden beide Parteien keine Lösung, kann das Institut den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückgeben.
    • Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung oder deren Überprüfung erfordert eine separate Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Das Institut wahrt stets die Anonymität der Befragten oder Testpersonen.
  1. Termine
    • Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten als annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Terminabsprachen bedürfen der Schriftform bzw. schriftlichen Bestätigung durch das Institut.
    • Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, nicht abwendbarer Ereignisse ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses, und Fristen verlängern sich entsprechend. Bei Verzögerungen von mehr als zwei Monaten können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
    • Bei Verzug des Instituts kann der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 20 Werktagen und deren fruchtlosem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  1. Honorar
    • Die im Untersuchungsvorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle vom Institut im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann das Institut eine zusätzliche Vergütung verlangen.
    • Die im Untersuchungsvorschlag genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle vom Institut im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Untersuchungsvorschlag angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann das Institut eine zusätzliche Vergütung verlangen.
    • Die Vergütung ist ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Das Institut behält sich im Fall säumiger Zahlungen auch das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.
    • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist das Institut berechtigt, nach Lieferung jeder Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
    • Kostenvoranschläge des Instituts sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen werden dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt. Bei Überschreitungen von mehr als 10% kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat das Institut nur Anspruch auf Vergütung der tatsächlich erbrachten Leistungen.
    • Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden dem Institut alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und das Institut von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
    • Zahlungsfristen
      Die Rechnungen des Meinungs-, Markt- und Sozialforschungsinstituts sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
      Erste Mahnung
      Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, erhält der Kunde eine Zahlungserinnerung. Diese Erinnerung erfolgt schriftlich und setzt eine neue Zahlungsfrist von 14 Tagen.
      Zweite Mahnung und Mahngebühren
      Erfolgt auch nach der ersten Mahnung keine Zahlung, wird eine zweite Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebühr von 10 EUR versendet. Diese Mahnung setzt eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen.
      Letzte Mahnung
      Bleibt die Zahlung trotz zweiter Mahnung aus, erhält der Kunde eine letzte Mahnung. Diese enthält eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen 14 Tagen und weist auf die Möglichkeit rechtlicher Schritte hin.
  1. Eigentums- und Urheberrechte
    • Alle dem Institut nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Rechte bleiben bei diesem. Der Auftraggeber erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und sämtliche Schutzrechte an Untersuchungskonzepten, Methoden, Verfahren, Darstellungen und Know-how des Instituts ausschließlich diesem zustehen. Das Urheberrecht des Auftraggebers an eigenen Unterlagen bleibt unberührt.
    • Das Eigentum an bei der Auftragsdurchführung anfallendem Material und Daten liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Institut. Die Anonymität der Befragten oder Testpersonen darf dadurch nicht gefährdet werden.
    • Das Institut verpflichtet sich zur einjährigen Aufbewahrung von Erhebungsunterlagen und Datenträgern nach Berichtablieferung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
    • Institut und Auftraggeber verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit aller ausgetauschten Informationen und deren ausschließlicher Verwendung für den Auftrag. Diese Verpflichtung gilt auch nach Auftragsende, ausgenommen für nachweislich vorher bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen.
    • Änderungen oder Bearbeitungen von Institutsleistungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Instituts und gegebenenfalls des Urhebers.
    • Für eine über den ursprünglichen Zweck und Umfang hinausgehende Nutzung von Institutsleistungen ist, unabhängig vom Urheberrechtsschutz, die Zustimmung des Instituts erforderlich. Dafür steht dem Institut und dem Urheber eine angemessene zusätzliche Vergütung zu.
    1. Kennzeichnung und Referenzierung
      • Das Institut darf bei allen Aufträgen auf den Urheber hinweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht.
      • Vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden ist das Institut berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und besonders auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).
      • Die Nutzung von Untersuchungsergebnissen und -berichten vor formellen Verfahren (z.B. Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Instituts untersagt, vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen.
      • Möchte der Auftraggeber aus dem Untersuchungsbericht zitieren, muss er die Zitate als solche kennzeichnen und das Institut als Verfasser nennen.
      • Der Auftraggeber stellt das Institut von allen Ansprüchen frei, die aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger rechtswidriger Verwendung der ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse durch den Auftraggeber, insbesondere durch rechtswidrige oder falsche Werbung, geltend gemacht werden.
    1. Gewährleistung
      • Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung/Leistung, bei versteckten Mängeln innerhalb von 20 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt, und Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind ausgeschlossen.
      • Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch das Institut. Das Institut wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle erforderlichen Maßnahmen ermöglichen muss. Das Institut kann die Nachbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Der Kunde trägt die Kosten für die Übermittlung der mangelhaften Sache bei Nachbesserung.
      • Der Kunde ist für die Überprüfung der Leistung auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrecht, verantwortlich. Das Institut haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
      • Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Lieferung/Leistung, sofern der Kunde keine eigenständigen Änderungen vornimmt. Das Regressrecht gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt nach diesem Zeitraum. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
      • Für Kaufleute ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Instituts.
      • Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte, Pflichten und Ansprüche unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
      • Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Republik Österreich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
      • Als Schriftform gelten auch Telefax und E-Mail.

    Hadersfeld, Januar 2024.